SATZUNG

„Bobbie – Bottroper Bürger begeistert im Einsatz e. V.“

 

 

§ 1 Name

   

      Der Verein fährt den Namen „Bobbie - Bottroper Bürger begeistert im Einsatz e.V.“.

                        
 

 

§ 2 Sitz, Geschäftsstelle

   

1. Der Sitz des Vereins ist Bottrop, An der Martinskirche 1, 46236 Bottrop. Er ist im   Vereinsregister Bottrop eingetragen.

 

 

§ 3 Ziele, Zweck, Aufgaben

   

     1.  Der Verein ist ein Förderverein. Er ist ein Zusammenschluss engagierter Menschen aus

          Kirche und Gesellschaft. Die Mitglieder haben es sich zur Aufgabe gemacht, den Menschen

          Gottes Liebe nahe zu bringen indem sie über den Verein Projekte unterstützen, in denen

          Menschen konkrete ehrenamtliche Hilfen ohne Ansehen von Person, Religion und Herkunft

          leisten.

 2. Die konkreten Hilfen sollen in erster Linie bedürftigen Kindern, Jugendlichen und

     Familien zukommen.

 

            Vor diesem Hintergrund gibt sich der Verein folgende Aufgaben:

  

-  Durchführung von internationalen und nationalen humanitären Hilfseinsätzen für bedürftige Kinder, Jugendliche und Familien. Die Einsätze sollen auf Zeit angelegt sein und den Durchführenden Lebensbildung gewähren. Um die Nachhaltigkeit zu gewährleisten werden diese Einsätze in Kooperation mit Gemeinschaften und ihren ökumenischen Partnern, den Kommunen und ihren Städtepartnern und mit Wirtschaftsunternehmen konzipiert und durchgeführt. Die Konzepte zielen darauf, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.

 

        -    Technische Unterstützung und Beratung für Einrichtungen und Unternehmen, die der                    unter 2. genannten Zielgruppe Hilfen zukommen lassen 

  

-   Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung des Vereinszweckes

 

  

§ 4 Gemeinnützigkeit

  

 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche       Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

  

3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

 

  

§ 5 Mitglieder

 

    Mitglieder des Vereins können natürliche Personen und darüber hinaus kirchliche, juristische      Personen werden.

 

  

§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft

 

  Die Mitgliedschaft im Verein entsteht durch Annahme der schriftlichen Anmeldung durch den    Vorstand.

  

 

§ 7 Ausscheiden von Mitgliedern

 

   Das Ausscheiden von Mitgliedern erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem                 Vorstand   unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres.

 

§ 8 Beiträge

 

1. Die Erhebung von Beiträgen erfolgt durch eine von der Mitgliederversammlung zu         beschließende Beitragsordnung.

  

2. Die zur Erfüllung der Vereinsaufgaben erforderlichen Mittel werden aus Entgelten

   (Vergütungen, Aufwendungsersatz) für Bildungsveranstaltungen und sonstigen Aktivitäten des Vereins, Zuschüssen kommunaler bzw. staatlicher Stellen, Spenden und sonstigen Zuwendungen bestritten.

  

§ 9 Organe

 

     Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 
 

§ 10 Mitgliederversammlung

 

1.   Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

 

·       Wahl und Abberufung des Vorstandes,

 

·       Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes,

 

·       Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes,

 

·       Beschlussfassung über Änderungen der Satzung

 

·       Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

 

2.   In jedem Kalenderjahr hat wenigstens eine Mitgliederversammlung stattzufinden.

 

3.   Zur Mitgliederversammlung wird von mindestens einem Vorstandsmitglied schriftlich unter     Einhaltung einer Frist von 14 Tagen unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen.

 

4.   Eine Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden einzuberufen, wenn wenigstens 25% der    Mitglieder die Einberufung dem Vorstand gegenüber schriftlich verlangt.

 

5.  Jedes Mitglied des Vereins hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme, unbeschadet der   Anzahl der entsandten Personen. Die für eine juristische Person stimmberechtigten Personen   müssen ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen.

 

6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder     beschlussfähig.

 

7.  Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.   Zur Beschlussfassung über eine Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins   ist eine Mehrheit von ¾ der Mitglieder erforderlich.

 

8.  Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das     vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter oder von einem von beiden zu unterzeichnen ist.

 

  

§ 11 Vorstand

 1.   Der Vorstand besteht aus:

 

·       dem Vorsitzenden,

    ·       dem stellvertretenden Vorsitzenden.

  

      Der Mitgliederversammlung bleibt es vorbehalten, bis zu drei weitere Beisitzer zu bestellen.

 

 

 

2.  Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt.     Wiederwahl ist zulässig.

 

3. Der Vorstand als gesetzlicher Vertreter des Vereins im Sinne von § 26 BGB ist der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte.

 

5. Die gesetzlichen Vertreter des Vereins sind jeweils allein vertretungsberechtigt.

 

  

§ 12 Geschäftsjahr

 

       Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 13 Auflösung des Vereins

 

Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das gesamte Vermögen an die Evangelische Kirchengemeinde Bottrop, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne von § 4 dieser Satzung zu verwenden hat.

  

Gladbeck, 11. Juni 2019

  
gez.: Dreessen     Moser

 

 

 Gründungsmitglieder:

 

Peter Bewersdorf

Rüdiger Moser

Wolfgang Herting

Ewald Janczik

Rolf Graßmann

Franz Schimpf

Volkhard Graf

 

 

 

 


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